Über die Kanzlei

Ihre Kanzlei für IT-, Datenschutz- und Arbeitsrecht bietet Ihnen hoch spezialisierte Rechtsberatung, insbesondere an der Schnittstelle zwischen Datenschutz- und Arbeitsrecht.

Spezialisierung

Rechtsanwalt Tim F. Schulz – Kanzlei für IT-, Datenschutz- und Arbeitsrecht – bietet Ihnen hoch spezialisierte Rechtsberatung, insbesondere an der Schnittstelle zwischen Datenschutz- und Arbeitsrecht, wobei Ihre individuelle und persönliche Betreuung an erster Stelle steht.
Bei der Gründung seiner Kanzlei hat sich Rechtsanwalt Tim F. Schulz bewusst dazu entschieden, sich auf seine Kernkompetenzen zu fokussieren: Er berät und vertritt daher ausschließlich im Datenschutz-, IT- und Arbeitsrecht sowie in den angrenzenden Gebieten des eCommerce-, Urheber-, Äußerungs- und Wettbewerbsrechts.

Persönliches Engagement

Neben dieser konsequenten Spezialisierung ist die stets persönliche und individuelle Beratung der Mandanten ein unbedingter Anspruch der Kanzlei. RA Tim F. Schulz hat sich daher bewusst gegen generalistische Strukturen und für die persönliche Betreuung seiner Mandanten entschieden. Wenn es der Fall erfordert, können Kollegen anderer Rechtsbereiche hinzugezogen oder empfohlen werden.

Das sagen unsere Mandanten
Unsere Leistungen im Überblick
Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Tim F. Schulz steht Ihnen als Fachanwalt für IT-Recht in allen Fragen des Datenschutz-, IT- und eCommerce-Rechts sowie des Arbeits-, Urheber-, Wettbewerbs- und Äußerungsrechts zur Verfügung.
Über mich
Rechtsanwalt Tim F. Schulz berät und vertritt als Fachanwalt für IT-Recht Unternehmen, Selbstständige, Betriebsräte, Arbeitnehmer und Private in der gesamten Bandbreite des IT-, Datenschutz- und Arbeitsrechts. Hochspezialisiert berät er zu Fragen des Datenschutzrechts, insbesondere des betrieblichen Datenschutzes im Schnittpunkt zum Arbeitsrecht. Zu seinen weiteren Schwerpunkten gehören das Äußerungsrecht, das eCommerce-, Urheber- und Wettbewerbsrecht.