Über mich

Rechtsanwalt Tim F. Schulz berät und vertritt als Fachanwalt für IT-Recht Unternehmen, Selbstständige, Betriebsräte und Arbeitnehmer in der gesamten Bandbreite des IT-, Datenschutz-, und Arbeitsrechts.
Tim F. Schulz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Hochspezialisiert berät Rechtsanwalt Tim F. Schulz zu Fragen des Datenschutzrechts, insbesondere des betrieblichen Datenschutzes im Schnittpunkt zum Arbeitsrecht. Zu seinen weiteren Schwerpunkten gehören das Äußerungsrecht, das eCommerce-, Urheber- und Wettbewerbsrecht.

Vita

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Lehrbeauftragter an der Beuth Hochschule für Technik Berlin für „Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht“
  • Lehrbeauftragter an der Hochschule Wismar für „Urheberrecht und Gewerblichen Rechtsschutz“ im Studiengang Bachelor of Laws (LL.B.)
  • Rechtsanwalt in Berlin und Referent für Datenschutzfragen
  • Referendariat am Kammergericht Berlin mit Station in London
  • Studium an der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel mit dem Schwerpunkt „Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht“

Vorträge und Seminare (Auswahl)

  • Regelmäßig Seminare zu Arbeitnehmerdatenschutz, Patientendatenschutz und Einführung von EDV-Systemen
  • Spezifische Datenschutz-Anwenderschulungen
  • „Die Datenschutz-Grundverordnung und ihre betriebliche Umsetzung“ für verschiedene Unternehmen

Publikationen

  • „Das Digitale Versorgung Gesetz – Digitale Gesundheitsanwendungen und Innovationsförderung oder Persönlichkeitsrechtsverletzung?“, Die Sozialgerichtsbarkeit, SGb 2020, 536-543
  • „Speicherung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte“, Anmerkung zu Urteil des BSG vom 18.12.2018, Az B 1 KR 31/17 R, Die Sozialgerichtsbarkeit, SGb 2019, 751 ff.
  • „Ist der Betriebsrat Verantwortlicher i.S.d. Europäischen Datenschutz-Grundverordnung?“, Zeitschrift für Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, ZESAR 2019, 323-328
  • „Die Datenschutz-Grundverordnung“, Zeitschrift für Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, ZESAR 2017, 270-278
  •  „Update: Die neue Rechtsprechung zu den Onlinearchiven“, AfP 2012, 442-447 (zusammen mit Dr. Urs Verweyen)
  • „Die Rechtsprechung zu den Onlinearchiven“, AfP 2008, 133-139 (zusammen mit Dr. Urs Verweyen)

Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V., GRUR
  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V., DGRI
  • Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein, DAVIT