Datenschutz und Betriebsverfassung
Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten unterliegt in Betrieben mit Betriebsrat einer umfassenden Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Daneben bestehen weitgehende Kontrollrechte des Betriebsrates. Datenschutz als Querschnittmaterie stellt Unternehmen vor Herausforderungen. In dem Schnittpunkt zum Betriebsverfassungsrecht ergeben sich noch zusätzliche Fragen, die einer betrieblichen Lösung bedürfen.
Die Aufgaben beider Betriebsparteien in diesem Bereich sind gewaltig. Die Umsetzung der Mitbestimmungsrechte fordert beide Parteien und verlangt nach betrieblich handhabbaren Lösungen.
Diese Schnittstelle zwischen Datenschutz und Betriebsverfassung ist ein spezielles Thema, welches weder allein mit datenschutzrechtlichen noch allein mit arbeitsrechtlichen Fachkenntnissen durchdrungen werden kann. Aktuelle Themen, wie der internationale Datentransfer im Konzern, die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen und Datenschutz-Folgenabschätzungen, müssen mit der Mitbestimmung des Betriebsrates und den betriebsverfassungsrechtlichen Kontrollrechten in Einklang gebracht werden.
Beratungsschwerpunkte
- Mitbestimmte Umsetzung der DSGVO
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu EDV-Systemen
- EDV-Rahmenvereinbarungen
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Wahrnehmung von betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungs- und Kontrollrechten
- Vertretung vor Gericht und in Einigungsstellen
Gerne unterstütze ich Sie bei diesen Aufgaben. Die rechtlichen Fragestellungen im Schnittpunkt zwischen Datenschutz- und Betriebsverfassungsrecht sind mein Spezialgebiet, z.B. die mitbestimmte Einführung von EDV-Systemen, die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Wahrnehmung und gerichtliche Durchsetzung von Kontrollaufgaben.