Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Gerne berate ich Sie als Arbeitnehmer oder Betriebsrat zu arbeitsrechtlichen Fragen und vertrete Sie vor Gericht.

Rechtsanwalt Tim F. Schulz hat sich auf die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten spezialisiert.

Arbeitnehmer sind heute nicht mehr zeitlebens bei einem Unternehmen beschäftigt. Interne Veränderungen, Kündigungen oder Jobwechsel sind oft einschneidende Erlebnisse im Leben eines Arbeitnehmers, in denen er spezialisierte und individuelle Beratung benötigt, um seine Möglichkeiten und Rechte optimal beurteilen und nutzen zu können.

RA Tim F. Schulz berät Sie als Arbeitnehmer in diesen Lebenslagen. Er vertritt Sie vor Gericht und setzt sich in Verhandlungen für Sie ein.

Betriebsräte sind auf Grund umfassender Mitbestimmungsrechte im Unternehmen an zahlreichen Gestaltungsprozessen beteiligt. Sie müssen dabei nicht nur die betrieblichen Gegebenheiten genau kennen, sondern auch über immer neue, komplexe rechtliche Fragestellungen verhandeln. Voraussetzung einer erfolgreichen Mitbestimmung sind stets fundierte Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten.

RA Tim F. Schulz unterstützt Betriebsräte dabei, diese Herausforderungen zu meistern. Ein besonderer Fokus seiner Beratung liegt hier auf der mitbestimmten Einführung von EDV-Systemen sowie der Mitbestimmung zu datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Fragen.  Auch die mitbestimmte betriebliche Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes liegt für ihn im Fokus der Beratung.

Zuletzt rundet die Vertretung in zahlreichen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie in einer Vielzahl von Einigungsstellen seine Expertise ab und macht RA Tim F. Schulz zum verlässlichen Partner – auch in streitigen Verfahren.

Beratungsschwerpunkte

  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis
  • Mitbestimmte Einführung von EDV-Systemen
  • Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung von technischen Überwachungseinrichtungen
  • Beratung zur Gestaltung und Kontrolle betrieblicher datenschutzrechtlicher Strukturen
  • Aufgaben des Betriebsrates bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
  • Kollektivrechtliche Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungen und Abmahnungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Vertretung vor Gericht und in Einigungsstellen
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen, z.B. Workshops zur Datenschutz-Grundverordnung, Schulungen für Betriebsräte, Personalabteilung und Mitarbeiter